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Registrierung über einen Provider:
Die Domainregistrierung über
einen Provider ist der übliche Weg zu einer .de-Domain.
Der Provider ist damit Ihr erster Ansprechpartner in allen
Fragen, welche die Domain betreffen. Falls Ihr Provider kein
DENIC-Mitglied ist, arbeitet er bei der Registrierung und
Verwaltung der Domain mit einem Mitglied zusammen.
Was ist ein DENIC-Mitglied?
Die Mitglieder der DENIC eG sind Unternehmen und Organisationen,
die ihren Kunden Internet-Dienstleistungen, insbesondere die
Verwaltung von Domains, anbieten. Als DENIC-Mitglied kann
man über die Mitarbeit in den Gremien der Genossenschaft
direkt an Entscheidungen mitwirken. Ein Provider muss nicht
unbedingt DENIC-Mitglied sein, um .de-Domains für Sie
zu registrieren.
Welche Vertragsbeziehungen entstehen mit der Registrierung
einer .de-Domain?
Die Vergabe von .de-Domains basiert auf den AGB der Registrierungsstelle
DENIC eG.
Der Domainvertrag kommt zwischen dem (künftigen) Domaininhaber
und DENIC durch Bestätigung oder Durchführung der
Registrierung zustande.
Egal, wer eine Domain im Namen des Domain-Inhabers
beantragt - der Inhaber ist (auch) Vertragspartner von DENIC
eG!
Domaininhaber:
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit
der an der Domain materiell Berechtigte.
Admin-C:
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber
benannte natürliche Person,
die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet
ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten
verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner
DENICs darstellt.
Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden.
Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in
Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter
i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits
in Deutschland ansässig sein und mit seiner Strassenanschrift
angegeben werden.
Können Domains reserviert werden?
Ein Domain-Name unter .de kann nicht bloss vor-reserviert
werden. Die Domain muss bei der Anmeldung schon technisch
funktionieren, das heisst in Nameservern eingetragen sein.
Spätestens binnen vier Wochen ab
Registrierung muss die Domain ordnungsgemäss konnektiert
sein.
Kann man beliebig viele .de-Domains registrieren?
Ja, bei DENIC gibt es keine Begrenzung
der Domain-Anzahl pro Inhaber.
Was ist ein gültiger .de-Domain-Name?
Eine Domain kann (ungeachtet der TLD .de) nur bestehen aus
Ziffern (0 bis 9), Bindestrichen, den Buchstaben A bis Z und
einigen weiteren Buchstaben, die IDN-Zeichen. Die Domain muss
wenigstens einen Buchstaben enthalten und darf mit einem Bindestrich
weder beginnen noch enden sowie nicht an der dritten und vierten
Stelle Bindestriche enthalten. Gross- und Kleinschreibung
werden nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain
beträgt drei, die Höchstlänge 63 Zeichen; sofern
die Domain Buchstaben aus der Anlage enthält, ist für
die Höchstlänge die gemäss dem Request
for Comments 3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung
der Domain massgebend.
Unzulässig als Domain sind
die Bezeichnungen anderer TLDs (wie zB: .com, .net, .org
und sämtliche länderbezogenen TLDs), Buchstabenkombinationen,
die in deutschen Kfz-Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks
verwendet werden, sowie Zeichenfolgen, die sich ergeben, wenn
man in derartigen Buchstabenkombinationen ä durch ae,
ö durch oe und ü durch ue ersetzt.
IDNs bei DENIC?
Die Registrierung von Internationalized Domain Names (IDN)
ist .de-Domains möglich. Es können zusätzliche
Zeichen registriert werden. Dies sind die Kleinbuchstaben
des ISO 8859-1 Zeichensatzes. Die wichtigsten neuen Zeichen
sind: ä, ö und das ü.
Domain-Kündigung:
Eine .de-Domain kann jederzeit gekündigt werden.
Allerdings bei uns nur vom Domain-Inhaber
selbst - schriftlich und persönlich/firmenmässig
unterzeichnet. Für die Kündigung benötigen
wir ein Faxformular.
Der Provider leitet den Löschungsauftrag an die DENIC
weiter. Nachdem er dort eingegangen ist, kann die Löschung
nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die betreffende
Domain steht dann sofort wieder zur Registrierung durch andere
Interessenten zur Verfügung.
Was bedeutet Domain-TRANSIT?
Mit TRANSIT bezeichnet die DENIC ein Verfahren, das dafür
sorgt, dass ein Domaininhaber seine Domain nicht verliert,
wenn diese nicht länger von einem DENIC-Mitglied verwaltet
wird. Das DENIC-Mitglied legt die Verwaltung/Betreuung der
Domain zurück. Dabei wird zumeist die Domain aus den
Nameservern gelöscht und somit unbrauchbar.
Wenn - aus welchen Gründen auch immer (zB: wenn Sie in
Zahlungsverzug mit Providergebühren kommen) - das DENIC-Mitglied
die Verwaltung der Domain aufgibt, sucht die DENIC im Rahmen
des TRANSIT-Verfahrens den direkten Kontakt mit dem Domaininhaber,
um sicherzustellen, dass die Domain auch zukünftig durch
ein vom Domaininhaber bestimmtes DENIC-Mitglied verwaltet.
Hinweise & Anmerkungen:
Beachten Sie die Vergaberichtlinien, die Sie erfüllen
müssen, damit Sie eine .de Domains registrieren bzw verwalten
können und beachten Sie, dass sich die Vergabevoraussetzungen
und Richtlinien bei .de-Domain ändern können.
Quellen: Zahlen und Bedingungen: DENIC Domain Verwaltungs-
und Betriebsgesellschaft eG
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